CybelAngel Bedingungen & Konditionen

BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("T&C") stellen eine Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen ("Kunde") und CybelAngel (jeweils ein "Partei" und zusammen, die "Parteien"). Die Vereinbarung beschreibt die Rechte, Aufgaben und Pflichten des Kunden und von CybelAngel, die das Verhalten unserer Geschäftsbeziehung regeln. Indem der Kunde die Dienste von CybelAngel testet, prüft oder bewertet, Schlüsselwörter einreicht oder die Dienste anderweitig nutzt, erklärt er sich mit diesen Bedingungen einverstanden. 

Definitionen

"Tochtergesellschaft(en)" bedeutet in Bezug auf eine Vertragspartei jede andere Person, die direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle der genannten Vertragspartei ist oder von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet der Begriff "Kontrolle" (einschließlich der entsprechenden Bedeutungen von "kontrollieren", "kontrolliert von" und "unter gemeinsamer Kontrolle mit") in Bezug auf eine Partei den direkten oder indirekten Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50%) der Stimmrechte oder der Befugnis zur Wahl von Vorstandsmitgliedern oder Vertretern dieser Person durch vertragliche oder sonstige Vereinbarungen.

"VereinbarungDer Begriff "CybelAngel" bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CybelAngel zusammen mit dem zugehörigen Serviceangebot, der Servicebeschreibung und der Datenschutzrichtlinie sowie jede andere Vereinbarung oder jedes andere Dokument zwischen CybelAngel und dem Kunden, das diese AGB durch Verweis einbezieht.

"Alarmierung" oder "Bericht über einen Vorfall"bezeichnet ein Ergebnis, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird (i) aufgrund der Prüfung, Bewertung oder Erbringung der Dienstleistungen, (ii) als Ergebnis von Prozessen im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von CybelAngel oder (iii) in Bezug auf das Vorhandensein bestimmter Kriterien in überwachten Datenquellen.

"Autorisierter Benutzer"bezeichnet eine natürliche Person mit Zugang zu einer Kunden-E-Mail-Adresse, die mittels von CybelAngel oder dem Kunden zur Verfügung gestellter Benutzeranmeldeinformationen gemäß der Genehmigung des Kunden Zugang zu einer Komponente der Dienste erhalten hat. 

"Datenschutzpolitik" bezeichnet die CybelAngel-Datenschutzpolitik, die unter folgender Adresse verfügbar ist https://cybelangel.com/data-processing-policy/.

"Dokumentation"bezeichnet alle Spezifikationen, Benutzerhandbücher und andere technische Materialien in Bezug auf die Dienste, die dem Kunden von CybelAngel zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dienstbeschreibung.   

"Geistiges Eigentum"bezeichnet alle Algorithmen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), Konzepte, Daten, Datenbanken und Datensammlungen, Entwürfe, Diagramme, Dokumentationen, Zeichnungen, Flussdiagramme, Formeln, Ideen und Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), Know-how, Materialien, Marketing- und Entwicklungspläne, Marken (einschließlich Markennamen, Produktnamen, Logos und Slogans), Methoden, Modelle, Netzkonfigurationen und -architekturen, Verfahren, Prozesse, Protokolle, Schemata, Softwarecode (in jeglicher Form, einschließlich Quellcode und ausführbarem oder Objektcode), Spezifikationen, Unterprogramme, Techniken, einheitliche Ressourcenkennungen, einschließlich einheitlicher Ressourcenlokatoren (URLs), Benutzeroberflächen, Websites, Anwendungen, Werke von Urhebern und andere Formen der Technologie.

"Rechte an geistigem EigentumDer Begriff "Rechte" bezeichnet alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Rechte der folgenden Arten, die nach den Gesetzen einer beliebigen Rechtsordnung in der Welt bestehen oder geschaffen werden können: (i) Rechte im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken, einschließlich ausschließlicher Verwertungsrechte, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Rechte an Maskenwerken; (ii) Marken- und Handelsnamensrechte und ähnliche Rechte; (iii) Rechte an Geschäftsgeheimnissen; (iv) Patentrechte und Rechte an gewerblichem Eigentum; (v) sonstige Eigentumsrechte an geistigem Eigentum jeglicher Art; und (vi) Rechte an oder im Zusammenhang mit Registrierungen, Verlängerungen, Erweiterungen, Kombinationen, Teilungen und Neuauflagen der in den Ziffern (i) bis (v) dieses Satzes genannten Rechte sowie entsprechende Anträge.

"Kriterien für die SucheSuchkriterien" sind Schlüsselwörter, Daten oder Informationen, die der Kunde oder autorisierte Benutzer den Diensten zur Verfügung stellt oder anderweitig als Suchbegriffe oder -kriterien identifiziert. CybelAngels Produkte, Dienstleistungen, Software, Plattform, Technologie-Stack, Dokumentation und jedes andere geistige Eigentum von CybelAngel, einschließlich aller davon abgeleiteten Werke, sind keine Suchkriterien.

"Beschreibung der Dienstleistung"ist die CybelAngel-Servicebeschreibung, die auf Anfrage oder auf der Support-Plattform von CybelAngel zugänglich ist: https://support.cybelangel.com/ (Ordner "Dokumentation").

"Vorschlag für eine Dienstleistung"ist der Vertrag zwischen CybelAngel und dem Kunden, in dem die von CybelAngel für den Kunden erbrachten Dienstleistungen und die damit verbundenen finanziellen und sonstigen Bedingungen festgelegt sind.

"DienstleistungenCybelAngel" bezeichnet Informationen, Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden von CybelAngel gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen zwischen den Parteien zur Verfügung gestellt werden oder die sich aus der Prüfung, Bewertung oder Kommunikation des Kunden mit CybelAngel ergeben. 

  1. Lizenzerteilung

1.1 CybelAngel-Plattform. CybelAngel gewährt dem Kunden hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Bewertung, Nutzung und zum Zugriff auf die Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, der Dokumentation und allen anderen zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarungen, soweit zutreffend, und zur Nutzung und Anfertigung von Kopien der Dokumentation ausschließlich für die vorgenannten Zwecke ("Lizenzerteilung"). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, in seinem eigenen Namen und im Namen aller autorisierten Benutzer die vorstehende Lizenzgewährung ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke und ausschließlich zum Nutzen des Kunden auszuüben.   

1.2 Berichte über Vorfälle. Incident Reports sind keine "Auftragsarbeiten" oder "Werke, die im Rahmen des Dienstes entstanden sind" oder ähnliche Begriffe nach den einschlägigen Gesetzen, die die Übertragung von geistigem Eigentum im Anschluss an für einen Auftraggeber erbrachte Dienstleistungen vorsehen. CybelAngel gewährt dem Kunden hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und das Herunterladen von Vorfallsberichten. CybelAngel räumt dem Kunden hiermit das Recht ein, die heruntergeladenen Vorfallsberichte ausschließlich für interne Zwecke zu nutzen, um (a) Auszüge aus den Vorfallsberichten zu vervielfältigen und zu erstellen, um sie in kundeneigenen, intern verbreiteten Sicherheitspublikationen zu verwenden; (b) Auszüge aus solchen Vorfallsberichten innerhalb der internen Organisation des Kunden ausschließlich zum Zweck der Sammlung und Bewertung von Informationen zu verteilen; und (c) Auszüge aus solchen Vorfallsberichten an seine verbundenen Unternehmen und an externe Berater und Auftragnehmer ausschließlich zum Zweck der Vorbeugung, Bewertung oder Behebung von Problemen, die durch die Dienste identifiziert wurden, zu verteilen. Dieses Recht zur Vervielfältigung oder Erstellung von Auszügen unterliegt der Bedingung, dass der Kunde CybelAngel als Quelle des Vorfallsberichts in allen internen Dokumenten angibt, in denen der Vorfallsbericht enthalten ist oder auszugsweise wiedergegeben wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CybelAngel exklusiv die Rechte am geistigen Eigentum an den Vorfallsberichten besitzt. 

1.3. Der Kunde darf nicht veranlassen oder zulassen, dass die Dienste disassembliert, dekompiliert oder zurückentwickelt werden, um den Quellcode oder die Algorithmen in den Diensten abzuleiten, oder anderweitig versuchen, technische Beschränkungen in den Diensten zu umgehen. Es ist dem Kunden auch nicht gestattet, den Zugang zu den Diensten an Dritte zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder zu verkaufen, die Dienste zu stören oder zu unterbrechen oder die Dienste zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen.

1.4 Der Kunde ermächtigt CybelAngel hiermit, Internet- und andere Suchvorgänge unter Verwendung von Suchkriterien durchzuführen, technische und manuelle Aufgaben in Verbindung mit der Erbringung der Dienste auszuführen und Daten, die sich aus den vorgenannten Aktivitäten ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, zu überprüfen, zu analysieren, zu kommunizieren oder andere Operationen mit ihnen durchzuführen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Dienste nur zur Beschaffung von Daten oder Informationen nutzt, zu deren Besitz er berechtigt ist, und dass er die Dienste nicht für unrechtmäßige, ungesetzliche oder wettbewerbsrelevante Informationszwecke nutzt. 

  1. Autorisierte Benutzer

2.1 Der Kunde wird (i) sicherstellen, dass jeder autorisierte Benutzer nur seinen eindeutigen Benutzernamen und sein Passwort verwendet und dass jeder Satz dieser Anmeldedaten nicht mehr als einmal zur gleichen Zeit verwendet wird; (ii) CybelAngel Benutzerinformationen und andere Unterstützung zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, damit CybelAngel autorisierten Benutzern Zugang zu den Diensten gewähren kann; (iii) alle Anträge autorisierter Nutzer auf Zugang zu den Diensten zu überprüfen; (iv) sicherzustellen, dass jeder eindeutige Benutzername und jedes eindeutige Passwort, die einem autorisierten Nutzer erteilt werden, nur von diesem autorisierten Nutzer verwendet werden; und (v) die Vertraulichkeit der eindeutigen Benutzernamen und Passwörter aller autorisierten Nutzer zu wahren.

2.2 Der Kunde darf die Dienste nur autorisierten Benutzern zur Verfügung stellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Handlungen, die von Personen vorgenommen werden, die Zugang zu den Benutzernamen und Passwörtern der autorisierten Benutzer haben, und muss CybelAngel unverzüglich über die tatsächliche oder vermutete unbefugte Nutzung eines Kontos, Benutzernamens oder Passworts informieren. CybelAngel ist berechtigt, den Zugang eines autorisierten Benutzers zu den Diensten zu sperren, wenn CybelAngel den begründeten Verdacht hat, dass die Anmeldedaten eines solchen autorisierten Benutzers von einem unbefugten Dritten erworben oder verwendet wurden. 

  1. Kriterien für die Suche

3.1 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über alle Mitteilungen, Zustimmungen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Autorisierungen, Zugriffsrechte und Lizenzen für die Suchkriterien verfügt und verfügen wird, die für CybelAngel zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Suchkriterien. CybelAngel kann nach eigenem Ermessen und von Fall zu Fall die Verwendung der vom Kunden übermittelten Suchkriterien ablehnen und wird wirtschaftlich angemessene technische, organisatorische und administrative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Suchkriterien in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Branchenstandards zu schützen. CybelAngel kann Suchkriterien, die sich auf die Erbringung der Dienste beziehen, für interne Geschäftszwecke in zusammengefasster, anonymisierter und de-identifizierter Form aufbewahren.

3.2 Der Kunde behält alle Rechte an seinen Suchkriterien. Wenn CybelAngel verpflichtet ist, Suchkriterien gemäß geltendem Recht oder der rechtmäßigen Anordnung eines Gerichts oder einer Regierungsbehörde offenzulegen, wird CybelAngel den Kunden über eine solche Offenlegung informieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist und sobald CybelAngel dazu berechtigt ist.

  1. Einhaltung von Rechtsvorschriften

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen, Regeln oder Vorschriften zum Import/Export, zum Datenschutz oder zur Meldung von Sicherheitsverletzungen, die sich auf die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder den Zugang zu diesen beziehen. Der Kunde darf keine persönlichen Informationen, die in den Suchkriterien oder in einem Alert enthalten sind, entgegen den hierin festgelegten Verpflichtungen offenlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er der "Datenverantwortliche" für alle "personenbezogenen Daten" (wie in der DSGVO definiert) ist, die in den Suchkriterien enthalten sind und zum Zweck der Bereitstellung von Warnmeldungen an den Kunden verarbeitet werden. Ebenso erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er das "Unternehmen" im Sinne des CCPA ist, das für die Kontrolle der Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich ist, die in den Suchkriterien enthalten sind und zum Zweck der Bereitstellung von Warnmeldungen an den Kunden verarbeitet werden. 

  1. Vertraulichkeit

5.1 Jede Partei ("Empfangende Partei") erkennt an, dass sie von der anderen Partei ("Offenlegende Partei") vertrauliche Informationen über die offenlegende Partei ("Vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem technische, geschäftliche, Marketing- und Finanzinformationen sowie alle anderen Informationen, die vernünftigerweise als sensibel, vertraulich oder urheberrechtlich geschützt für die offenlegende Partei angesehen werden können. Die Bedingungen aller Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich dieser Vereinbarung), die Dienstleistungen, jegliche Dokumentation und alle technischen Informationen, die sich auf das Vorgenannte beziehen, sind vertrauliche Informationen von CybelAngel. Die Suchkriterien sind vertrauliche Informationen des Kunden. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch eine verbotene Handlung der empfangenden Partei; (ii) der empfangenden Partei von einem Dritten zugänglich sind oder werden, soweit die Offenlegung durch diesen Dritten rechtlich zulässig ist; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden; (iv) von der empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei offengelegt werden. 

5.2 Während der Laufzeit der Vereinbarung und nach deren Beendigung darf die empfangende Partei vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 5.3 keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei an Dritte weitergeben. Die empfangende Partei ergreift die gleichen Schutzmaßnahmen wie die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen bzw. angemessene Schutzmaßnahmen (je nach Sensibilität der betreffenden vertraulichen Informationen), je nachdem, welche Maßnahmen stärker sind. Der Kunde darf Dritten gegenüber nicht offenlegen, dass Informationen, die in einer Warnung enthalten sind oder sich auf die Erbringung der Dienste beziehen, von CybelAngel bereitgestellt wurden oder wurden, noch darf er offenlegen oder andeuten, dass CybelAngel in irgendeiner Weise für die Kenntnis oder den Besitz dieser Informationen durch den Kunden verantwortlich ist. 

5.3 Eine empfangende Partei kann vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen (i) gegenüber ihren eigenen Anwälten, Buchhaltern, Beratern und Lieferanten, die davon Kenntnis haben müssen; (ii) gegenüber Investoren, Kreditgebern oder anderen Finanzierungsquellen, jeweils unter der Bedingung, dass diese Personen Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf diese vertraulichen Informationen eingehen, die nicht weniger streng sind als die hierin festgelegten. Eine empfangende Partei kann vertrauliche Informationen auch offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei in angemessener Weise im Voraus über eine solche Offenlegung und arbeitet mit der offenlegenden Partei zusammen, um eine vertrauliche Behandlung der vertraulichen Informationen zu erreichen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Alle von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen bleiben ihr Eigentum, und die offenlegende Partei behält sich alle Rechte daran vor. Weder die Vereinbarung noch die Offenlegung vertraulicher Informationen führen zu einer Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an den vertraulichen Informationen der Vertragsparteien oder zu einer Gewährung dieser Rechte (mit Ausnahme der Lizenzgewährung).  

  1.  Rechte an geistigem Eigentum

6.1 Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden durch keine Vereinbarung zwischen den Parteien (einschließlich der Vereinbarung) Eigentumsrechte, Lizenzen, Rechte oder andere Formen der Beteiligung am geistigen Eigentum der anderen Partei, einschließlich Quellcode, Daten, Zwischenfallberichten oder anderem technischen Material, gewährt oder übertragen. 

6.2 Der Kunde versteht und stimmt zu, dass alle Marken, Handelsnamen, Logos, Dienstleistungsmarken oder Symbole, die von CybelAngel zur Identifizierung der Dienste verwendet werden, ausschließlich CybelAngel und/oder seinen Lizenzgebern gehören. Alle Rechte, die dem Kunden hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, sind CybelAngel und/oder seinen Lizenzgebern vorbehalten. CybelAngel behält zu jeder Zeit das Eigentum an allen vollständigen oder teilweisen Sicherungskopien der Dokumentation. Der Kunde darf keine Patent-, Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumsvermerke von den Diensten oder der Dokumentation entfernen, verändern oder unkenntlich machen.

  1.  Laufzeit und Beendigung.

7.1 Der Vertrag tritt mit dem ersten Tag des Zugriffs des Kunden auf die Website von CybelAngel oder der ersten Mitteilung im Zusammenhang mit einer Prüfung oder Bewertung der Dienste in Kraft, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Sofern nichts anderes vereinbart oder der Vertrag nicht früher gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gekündigt wird, bleibt der Vertrag für die Dauer der Prüfung oder Bewertung der Dienste durch den Kunden wirksam.

7.2 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe der Vertragsparteien kann jede Vertragspartei das Abkommen kündigen oder aussetzen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, zahlungsunfähig wird oder in Konkurs geht, liquidiert oder aufgelöst wird oder ihre Geschäftstätigkeit im Wesentlichen einstellt, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Eine nicht verletzende Vertragspartei kann das Abkommen wegen eines wesentlichen Verstoßes kündigen, wenn dieser Verstoß dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung an die verletzende Vertragspartei nicht behoben ist. Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die CybelAngel zur Verfügung stehen, hat CybelAngel das Recht, den Vertrag und die Dienste zu kündigen oder auszusetzen und/oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden oder den Zugang zu den Diensten auszusetzen, wenn der Kunde nicht zahlt.

7.3 Bei Beendigung des Vertrages stellt der Kunde die Nutzung der Dienste einschließlich aller Komponenten ein, und CybelAngel sperrt unverzüglich den Zugang des Kunden zu den Diensten, einschließlich der Zugangsdaten für autorisierte Benutzer. Nach der Kündigung kann CybelAngel Daten im Internet unter Verwendung der Suchkriterien für interne Geschäftszwecke überwachen, wobei diese Überwachung CybelAngel nicht zur Übermittlung von Warnmeldungen verpflichtet. 

  1. Garantien und Rechtsbehelfe

8.1 Wenn in einer Warnung Personen genannt werden, die als Datenlecks identifiziert werden, handelt es sich um Personen, die CybelAngel für die wahrscheinliche Quelle eines solchen Lecks hält, und jede solche Identifizierung stellt die Meinung von CybelAngel dazu dar.

8.2 IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DIE DIENSTLEISTUNGEN "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND CYBELANGEL UND SEINE LIZENZGEBER GEBEN KEINE ZUSICHERUNGEN, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART AB, WEDER MÜNDLICH, GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, DURCH KOMMUNIKATION ODER HANDELSVERLAUF ODER ANDERWEITIG. MIT AUSNAHME DER OBIGEN ANGABEN LEHNEN CYBELANGEL UND SEINE LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS EIGENTUM, DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK DER DIENSTLEISTUNGEN, DER DOKUMENTATION UND ANDERER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, DIE IM RAHMEN DES VERTRAGS BEREITGESTELLT WERDEN. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT CYBELANGEL NICHT, DASS DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND ODER OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN, UND CYBELANGEL GEWÄHRT KEINE GARANTIE HINSICHTLICH DER NUTZUNG ODER DER ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER DIENSTE ERZIELT WERDEN. DIE DIENSTE KÖNNEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION VERBUNDEN SIND. CYBELANGEL IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.

  1. Entschädigung.

JEDE PARTEI ("ENTSCHÄDIGENDE PARTEI") DIE ANDERE PARTEI AUF EIGENE KOSTEN ZU VERTEIDIGEN, ZU ENTSCHÄDIGEN, FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN ("ENTSCHÄDIGTE PARTEI") VON UND GEGEN JEGLICHE BEHAUPTUNGEN, ANSPRÜCHE, VERLUSTE, HAFTUNGEN, URTEILE, STRAFEN, SCHÄDEN UND/ODER AUSGABEN (EINSCHLIESSLICH ANGEMESSENER UNTERSUCHUNGSAUSGABEN UND ANGEMESSENER ANWALTSHONORARE UND -KOSTEN), DIE DER FREISTELLENDEN PARTEI IN VERBINDUNG MIT, BASIEREND AUF, ENTSTEHEND AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT: (I) EINER VERLETZUNG VON ZUSICHERUNGEN ODER VERPFLICHTUNGEN DURCH DIE SCHADENSERSATZPFLICHTIGE PARTEI; (II) IN BEZUG AUF CYBELANGEL ALS SCHADENSERSATZPFLICHTIGE PARTEI, JEGLICHER ANSPRUCH, DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN DIE GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZEN; (III) IN BEZUG AUF DEN KUNDEN ALS SCHADENSERSATZPFLICHTIGE PARTEI, JEGLICHER ANSPRUCH, DER AUF DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN IN KOMBINATION MIT INFORMATIONEN, ENTWÜRFEN, SPEZIFIKATIONEN, ANWEISUNGEN, SOFTWARE, DATEN ODER MATERIALIEN, DIE NICHT VON CYBELANGEL ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDEN, BERUHT, SOWIE JEGLICHER ANSPRUCH, DASS DIE SUCHKRITERIEN DIE GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER VERLETZEN.

DER KUNDE ERKENNT AN, DASS DIE HANDLUNGEN, DIE ALS REAKTION AUF DIE WARNMELDUNGEN ERFOLGEN, NICHT UNTER DER KONTROLLE VON CYBELANGEL STEHEN. DER KUNDE ENTBINDET DEMENTSPRECHEND CYBELANGEL UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, VERTRETER UND NACHFOLGER VON ALLEN ANSPRÜCHEN DRITTER, DIE AUF VERLUSTEN, SCHÄDEN, VERGLEICHSZAHLUNGEN, KOSTEN, AUSGABEN UND ANDEREN HAFTUNGEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ANGEMESSENE RECHTSANWALTSKOSTEN UND/ODER SOLCHE, DIE NOTWENDIG SIND, UM DAS RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG ZU BEGRÜNDEN) BERUHEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT HANDLUNGEN ERGEBEN, DIE IN BEZUG AUF EINEN DRITTEN ALS REAKTION AUF EINE WARNMELDUNG ERGRIFFEN WURDEN, UND HÄLT SIE SCHADLOS.

  1. Beschränkung der Haftung

KEINE DER PARTEIEN HAFTET GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER DATENVERLUSTE ODER FÜR INDIREKTE, BESONDERE, FOLGE-, VERLÄSSLICHE ODER STRAFENDE VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSTEHEN, SEI ES AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, OB VORHERSEHBAR ODER NICHT UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT HINGEWIESEN WURDE, DASS SOLCHE SCHÄDEN ENTSTEHEN, AUFTRETEN ODER RESULTIEREN KÖNNTEN. 

MIT AUSNAHME VON BETRUG, VORSÄTZLICHEM VERHALTEN ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR ALLE VERLUSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN ODER DEM VERTRAG ERGEBEN, IN KEINEM FALL DEN HÖHEREN BETRAG VON 100% DER VOM KUNDEN AN CYBELANGEL ODER EINEN AUTORISIERTEN PARTNER VON CYBELANGEL GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN WÄHREND DES KALENDERJAHRES, IN DEM DER ANSPRUCH ODER DER ERSTE IN EINER REIHE VON ZUSAMMENHÄNGENDEN ANSPRÜCHEN ENTSTANDEN IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS.  

  1. Cyber-Exposure-Berichte (falls zutreffend)

CybelAngel stellt Cyber Exposure Reports ("Berichte"CybelAngel ist berechtigt, einen Bericht über ein drittes Ziel in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags nur nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgefüllten Cyber Due Diligence-Ermächtigung für jedes solche Ziel zu erstellen, die CybelAngel dem Kunden zur Verfügung stellt. CybelAngel kann nach eigenem Ermessen die Durchführung von Suchen oder die Bereitstellung eines Berichts für ein bestimmtes Ziel verweigern. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Berichte nur für den gutgläubigen Zweck der Durchführung einer Cybersicherheits-Due-Diligence-Prüfung eines Zielunternehmens verwendet und nicht für Wettbewerbsinformationen oder für andere Zwecke. Berichte, die von CybelAngel gemäß dieser Vereinbarung geliefert werden, dürfen vom Kunden an keine anderen Personen als die Anwälte oder andere Berater des Kunden weitergegeben werden, die an nicht weniger strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind als die, die für den Kunden gemäß dieser Vereinbarung gelten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, CybelAngel zu entschädigen, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten gegenüber allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung der in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen durch den Kunden ergeben (einschließlich der Anwaltskosten oder sonstiger Kosten, die zum Zweck der Feststellung des Anspruchs von CybelAngel auf Entschädigung anfallen).

  1. Allgemeine Begriffe.

12.1 Unabhängig Auftragnehmer. Die Parteien sind im Verhältnis zueinander unabhängige Auftragnehmer, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen oder eine Agenturbeziehung zwischen ihnen entsteht. Jede Vertragspartei ist allein für die Zahlung aller ihren Mitarbeitern geschuldeten Vergütungen sowie der arbeitsbezogenen Steuern verantwortlich.  

12.2 Zuweisung. Keine der Vertragsparteien darf das Abkommen oder ihre Rechte und Pflichten aus dem Abkommen ganz oder teilweise, kraft Gesetzes oder anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder übertragen. Jede angebliche Abtretung oder Übertragung, die von dieser Beschränkung abweicht, gilt als nichtig. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Vertragspartei die Vereinbarung kraft Gesetzes oder auf andere Weise an ein Nachfolgeunternehmen im Falle einer Fusion, einer in gutem Glauben durchgeführten Unternehmensumstrukturierung oder einer Veräußerung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens, der Aktien oder anderer Beteiligungen abtreten. Die Vereinbarung ist für die Parteien sowie für ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich.

12.3 Änderung. Dieses Abkommen kann weder ganz noch teilweise geändert, modifiziert, gekündigt oder aufgehoben werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Urkunde vor, die von beiden Vertragsparteien bzw. ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern oder Bevollmächtigten unterzeichnet ist.

12.4 Geltendes Recht. Weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, noch das Einheitliche Handelsgesetzbuch oder eine in einer Rechtsordnung erlassene Fassung des Einheitlichen Gesetzes über Computer-Informations-Transaktionen gelten für diesen Vertrag. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Gerichtsbarkeit, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze, die ein anderes Recht anwendbar machen würden, und sind gemäß diesen Gesetzen auszulegen.  

CybelAngel EntitätGeltendes RechtZuständigkeitsbereich
USANew YorkNew York County, New York
UKEngland und WalesEngland
FrankreichFranzösischHandelsgericht von Paris

12.5 Verzicht. Ein einzelner oder spezifischer Verzicht oder ein Versäumnis, eine Bestimmung der Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf dieselbe Bestimmung zu einem anderen Zeitpunkt.

12.6 Auslegung. Sollte sich eine Bestimmung der Vereinbarung nach geltendem Recht als nicht durchsetzbar erweisen, so ist diese Bestimmung so zu ändern und/oder auszulegen, dass sie ihr Ziel erreicht und ihre beabsichtigte Bedeutung so weit wie möglich vermittelt, und alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in Kraft.  

12.7 Höhere Gewalt. Eine Verzögerung bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten einer Vertragspartei (mit Ausnahme von Zahlungen) gilt nicht als Vertragsverletzung, wenn diese Verzögerung außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Vertragspartei liegt, vorausgesetzt, die betreffende Vertragspartei bemüht sich in angemessener Weise, die andere Vertragspartei über die Umstände der Verzögerung zu informieren und die Erfüllung so bald wie möglich wieder aufzunehmen.

12.8 Behörde. Jede Vertragspartei versichert, dass die Person, die das Abkommen unterzeichnet, ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, die betreffende Vertragspartei zu binden. Jede Vertragspartei sichert zu, dass die Vereinbarung nicht gegen die Bestimmungen einer anderen Vereinbarung verstößt, die die betreffende Vertragspartei mit einer dritten Partei geschlossen hat.

12.9 Gegenstücke. Das Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die zusammen eine Urkunde bilden, und kann auf elektronischem Wege ausgefertigt und zugestellt werden.

12.10 Notizen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen des Abkommens oder in Bezug auf das Abkommen erforderlich sind, bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, wenn sie persönlich übergeben, per Einschreiben oder Rückschein (mit Rückschein und vorausbezahltem Porto) versandt, per Fax oder elektronischer Post (mit Bestätigung des Empfängers) übermittelt oder per Kurier (mit Bestätigung des Empfängers) verschickt werden.  

12.11 Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung, das Serviceangebot und alle Änderungen dazu (i) ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Absprachen, Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen den Parteien; (ii) stellen die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Keine Bedingungen, auf die der Kunde in einem Bestellformular, einer Bestellung oder einem anderen, von dieser Vereinbarung getrennten Instrument Bezug nimmt, sind auf den Gegenstand dieser Vereinbarung anwendbar oder für die Parteien verbindlich. Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Bestimmungen geht keine der Vertragsparteien Zusagen oder sonstige Verpflichtungen in Bezug auf ihr künftiges Handeln ein, und keine der Vertragsparteien macht diesbezügliche Versprechungen, Zusicherungen, Bedingungen, Bestimmungen oder Bedingungen.

12.12 Sprache. Das Abkommen ist in englischer Sprache auszulegen. Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und einer anderen Fassung des Abkommens ist die englische Fassung maßgeblich. 

12.13 Überleben. Alle Definitionen und Abschnitte 4 bis 12 gelten auch nach Beendigung des Abkommens.

Datum: November, 2023

(Ende der CybelAngel Bedingungen und Konditionen)